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„Primär sind zunächst einmal die Hausärzte mit derartigen Problemen konfrontiert“, erläutert Dr. Albert Beyer vom Vorstand des Berufsverbandes der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). „Aber sobald die hausärztlichen Kollegen feststellen, dass sie aufgrund der Beschränkungen ihren Patienten keine ausreichende Behandlung mehr anbieten können, überweisen sie zum spezialisierten Facharzt. Damit wird das Problem jedoch nicht gelöst, sondern nur von einer Arztgruppe zur anderen verschoben.“
Ein typisches Beispiel ist die Dauerbehandlung mit höher dosierten Protonenpumpenhemmern (PPI) bei chronischer Refluxerkrankung. Bei Patienten mit schwerem Verlauf oder schwerwiegenden Begleiterkrankungen kann die weitere Gabe erhöht dosierter PPI im Einklang mit den international anerkannten medizinischen Leitlinien im Anschluss an die Akuttherapie sinnvoll und unverzichtbar sein. Die Einschränkung der Therapiefreiheit ist in solchen Fällen völlig inakzeptabel.
„Eine erzwungene Verminderung der PPI-Verordnung durch die Krankenkassen führt dazu, dass Medikamente bei Patienten abgesetzt werden, obwohl sie sie benötigen“, sagt Dr. Beyer. „Und das hat Konsequenzen, die niemand wollen kann: von anhaltenden Beschwerden über eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung bis hin zu schweren Folgeerkrankungen, die dann sehr viel höhere Kosten für Diagnostik und Therapie nach sich ziehen. Auch die Krankenkassen sind also gut beraten, von überzogen restriktiven Maßnahmen abzusehen.“