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„Fakt ist“, so der Verbandsvorsitzende Dr. Dietrich Hüppe, „dass ein Gastroenterologe nach einer repräsentativen, bundesweiten Strukturerhebung im Schnitt 40 Wochenstunden für seine Patienten aufwendet und weitere zehn Wochenstunden für Verwaltung und Qualitätsmanagement. Fakt ist auch, dass der Bedarf für ambulante gastroenterologische Leistungen in der GKV bei stagnierenden Arztzahlen in den nächsten 20 Jahren um zehn bis zwölf Prozent zunehmen wird, wie der renommierte Gesundheitsökonom und Sachverständige der Bundesregierung, Professor Dr. Eberhard Wille, kürzlich in einem Gutachten herausgestellt hat.“
„In der aktuellen Debatte wird verschwiegen“, so Dr. Hüppe weiter, „dass Gastroenterologen, wie andere Fachärzte auch, aufgrund der Leistungsbudgetierung ihren Versorgungsauftrag gar nicht ausweiten dürfen. Wer über das Budget hinaus Leistungen erbringt, wird durch hohe Abzüge bei der Vergütung abgestraft. Während der Versorgung durch niedergelassene Fachärzte so Grenzen gesetzt werden, wird zugleich der ambulante Sektor im Krankenhaus durch unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen, ungleiche Bezahlung und erweiterte Abrechnungsmöglichkeiten begünstigt.“
Das Bestreben des Gesetzgebers, die Schnittstelle zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Fachärzten neu zu regeln, bietet die Chance für eine Korrektur der bisherigen Schieflage im Wettbewerb um die Teilnahme an der Patientenversorgung. Der politische Wille, Wartzeiten in der fachärztlichen Versorgung auf der Basis von vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ärzteschaft und Krankenkassen zu verkürzen, setzt nämlich auch die Krankenkassen in die Pflicht, die widersprüchliche Versorgungssituation durch geeignete Regelungen zu entspannen.
„Dabei sind jedoch alle Tendenzen, die den ambulanten Sektor im Krankenhaus stärken, insbesondere im Bereich der Gastroenterologie kontraproduktiv“, betont Dr. Hüppe, „denn das schwächt den Wettbewerb, zwingt Patienten unnötiger Weise in die Klinken und treibt so die Kosten für das Gesundheitswesen weiter in die Höhe.“