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20.07.2011

Grüne gegen sogenannte „Alternativmedizin“


Derzeit wird im Bundestag ein neues Patientenrechtegesetz vorbereitet. Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen setzt sich für eine Stärkung der Patientenrechte ein und will die Beweislast auch bei einfachen Behandlungsfehlern zu Gunsten der Patienten umkehren.

Als Behandlungsfehler will die Fraktion ”eine nicht angemessene, insbesondere nicht sorgfältige, nicht richtige oder nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechende Behandlung“ verstanden wissen (aus: http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_07/2011_282/03.html).

Während die meisten Ärzte mit dieser Definition wohl wenig Probleme haben, werden viele grüne Stammwähler das wahrscheinlich anders sehen. Denn jede sogenannte „Alternativmedizin“, zu der z.B. Naturheilverfahren, Homöopathie, Phytopharmazie (pflanzliche Präparate) und die Behandlung durch Heilpraktiker gehören, entspricht nicht dem Stand der Wissenschaft („evidence based medicine“) und erhebt auch ganz bewusst keinen Anspruch darauf. Nach der von den Grünen vorgeschlagenen Definition erfüllen also solche Behandlungen den Tatbestand des Behandlungsfehlers. Ein interessanter Vorschlag.


(c) 2011, Gemeinschaft niedergelassener endoskopisch tätiger Internisten im Saarland e.V.